Allgemeine Geschäftsbedingungen von Get Cars Together – eine Veranstaltungsserie der Mission Experience GmbH

1. Geltung
Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen gelten ausschließlich für Get Cars Together – eine von der Mission Experience GmbH angebotene Veranstaltungsserie. Durch das Ankreuzen des entsprechenden Kontrollfeldes erklärt der Teilnehmer sich mit den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden und bestätigt die Teilnahme und Kenntnisnahme dieser Bedingungen. 

2. Angebot
Die Angebote von Get Cars Together erfolgen freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung der Angaben für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Get Cars Together nicht übernommen.

3. Generelle Informationen
Die Events von Get Cars Together sind Lifestyle-Events und keine Rennen. Die einzelnen Teilnehmer stehen niemals im Wettbewerb oder vergleichen Geschwindigkeiten, Startplätze oder Platzierungen. Der Abschluss irgendwelcher Wetten, die sich auf die Events von Get Cars Together beziehen, ist allen Teilnehmern verboten. Wir legen größten Wert auf sicherheitsorientierte Fahrweise und Rücksichtnahme der Teilnehmer aufeinander, sowie auf alle anderen Verkehrsteilnehmer, unabhängig davon, ob diese motorisiert sind, oder nicht.
Jeder, der bei den Events von Get Cars Together teilnimmt und bei Verstößen gegen diese Grundregeln beobachtet oder von Teilnehmern oder Dritten nachweislich wegen solcher Verstöße gemeldet wird, wird mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme bei dem laufenden Event und auch zukünftigen Events ausgeschlossen. Wir erwarten von all unseren Teilnehmern eine erhöhte Wahrnehmungsbereitschaft, Gefahrenwahrnehmung und höfliches & rücksichtsvolles Verhalten allen Teilnehmern und allen Dritten gegenüber.

4. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die von Get Cars Together übersandten Angebote und Informationen, insbesondere bezüglich der Events und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Get Cars Together, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich zu keiner Zeit mit den aus den Events heraus bekannt gewordenen Kontakten und sonstigen Beteiligten, ohne vorherige schriftliche Ermächtigung der Mission Experience GmbH auf geschäftlicher Ebene in Verbindung zu treten oder Dritte zur Kenntnis zu geben.

5. Gesetze, Gebote, Verordnungen
Während der Teilnahme an Events von Get Cars Together haben sich alle Teilnehmer an die geltenden Gesetze, Gebote, Vorschriften, Regelungen und stillschweigenden Übereinkünfte des jeweiligen Landes/Gastlandes zu halten. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Einhaltung aller technischer Vorausbedingungen, die die Zulassung und den Betrieb des jeweiligen KFZ betreffen, die Einhaltung aller Vorschriften, die sich auf Versicherungen und Anmeldung des Fahrzeuges beziehen; die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze, die sich auf die Fahrerlaubnis des Fahrers und deren Gültigkeit beziehen, sowie alle Gesetze, Gebote und Vorschriften in Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von alkoholischen Getränken, Drogen, gefährlicher Gegenstände, Pyrotechnik, Waffen oder sonstiger verbotener Gegenstände oder Substanzen beziehen.
Get Cars Together hat zu jeder Zeit das Recht, bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen eine der o. a. Regeln, den jeweiligen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Get Cars Together, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, übernehmen weder Verantwortung noch Haftung in irgendeiner Form für die Handlungen oder Unterlassungen bei der Teilnahme an dem jeweiligen Event. Sie sind weder den Teilnehmern noch Dritten gegenüber haftbar und können hierfür weder beschuldigt, bezichtigt, verfolgt oder angeklagt werden. Dies gilt auch für unangemessenes oder schädliches Benehmen bei irgendwelchen (Event-) Locations, Tankstopps, Veranstaltungen, Etablissements, Side-Events, Lokalitäten, öffentlichen und nichtöffentlichen Straßen, Plätze und Venues, die während des Events stattfinden und / oder im Rahmen des Gesamtbesuches besucht werden. Insbesondere Hotels und andere Übernachtungsstätten sind in diese Regelung explizit eingeschlossen.
Jeder der Teilnehmer ist während des gesamten Events dazu verpflichtet, ein motorisiertes oder nichtmotorisiertes Fahrzeug nur in absolut nüchternem Zustand zu führen oder zu bewegen. Der Genuss von Alkohol oder sonstiger berauschender Substanzen ist vor dem oder während des Führens eines Fahrzeugs strengstens untersagt, hierzu zählen auch Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder Fahruntüchtigkeit herbeiführen könnten.
Die Teilnehmer müssen Get Cars Together von allen Ansprüchen, Klagen oder Klagegründen jeglicher Art freistellen, die sich aus dem Event ergeben und von Dritten aufgrund von Handlungen, Versäumnissen oder der Teilnahme eines Teilnehmers vorgebracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Teilnehmer, die gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften des betroffenen Bundes, Staates, Bezirks oder der betroffenen Stadt / Gemeinde verstoßen, oder gegen die darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen des Teilnehmers.
Get Cars Together ist nicht verantwortlich, wenn es seinen Verpflichtungen aufgrund von Feuer, Erdbeben, Epidemien, Wirbelsturm, Flut, Trockenheit, Streik, Blitzschlag, Revolution, terroristischen Aktivitäten oder jedem anderen Fall des Eintretens höherer Gewalt („force majeure“) und ähnlichen Problemen nicht nachkommen kann. Get Cars Together behält sich das Recht vor, die Teilnahme an den Events jederzeit aus irgendeinem der o. a. Gründe oder einem anderen, nicht genannten wichtigen Grund oder Regelverstoßes zu verweigern oder abzusagen. Die Beweislast hierfür liegt keinesfalls bei Get Cars Together oder dessen Angestellten / Personal / Bevollmächtigten.

6. Volljährigkeit
Alle Teilnehmer des Events von Get Cars Together müssen mindestens das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme Minderjähriger ist auch mit Genehmigung derer/dessen Eltern oder anderen Vormunds / Erziehungsberechtigten nicht möglich.

7. Zulassung und Versicherung
Alle Teilnehmer müssen, sofern sie ein Fahrzeug führen, im Besitz einer unbeschränkt gültigen Fahrerlaubnis und eines gültigen Ausweisdokumentes, das die Feststellung der Identität zweifelsfrei ermöglicht, sein. Für die Beifahrer ist eine Teilnahme ohne die o. a. Fahrerlaubnis nach Anzeige beim und Rücksprache mit Get Cars Together, möglich, jedoch gelten auch hier die o. a. Regeln in Bezug auf das Ausweisdokument.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind ausschließlich die Teilnehmer selbst verantwortlich.
Alle Teilnehmer sind weiterhin verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug in jedem Moment der Teilnahme an dem Event mit ausreichend hoher KFZ- und Haftpflichtversicherung Dritten gegenüber versichert ist.
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die für die Veranstaltung verwendeten Fahrzeuge in allen in der Reiseroute aufgeführten Ländern ordnungsgemäß zugelassen und für die Verwendung auf öffentlichen Straßen sowie Autobahnen, Fähren, Autozügen und allen sonstigen eintretenden Situationen, versichert sind. Sie müssen eine angemessene Kfz-Versicherung abschließen und aufrechterhalten, um ihre Teilnahme an der Veranstaltung abzudecken, und sie müssen auf Verlangen des Veranstalters diese Versicherung am Tag der Registrierung in einer für den Veranstalter zufriedenstellenden Form nachweisen. Dies kann ein Begleitschein oder Versicherungsnachweis sein. Eine angemessene Versicherung umfasst unter anderem eine Mindest-Haftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung, wobei in jedem Fall den Versicherern mitzuteilen ist, dass Sie an dem Event teilnehmen. Die Teilnahmeversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer.

8. Teilnahmebedingungen
Generell steht die Teilnahme an den Events allen Modellen, Marken und Baujahren von Fahrzeugen offen. Bei Get Cars Together handelt es sich jedoch mehrheitlich um Fahrzeuge, die sich in der Nische der Automobile „Luxury“, „Sports“ und „Classic & Exotic“ wiederfinden. Wir legen Wert auf eine vielfältige und einzigartige Kollektion von High-End-Fahrzeugen. Ob eine Teilnahme mit dem gewünschten Fahrzeug statthaft ist, entscheidet Get Cars Together von Fall zu Fall nach vorheriger Rücksprache.

9. Veröffentlichung und Werbung
Der Teilnehmer erklärt hiermit, dass er damit einverstanden ist, dass Fotos und Videos, also Bild- und Tonaufnahmen inkl. Live-Stream-Sequenzen, während aller Events von Get Cars Together durch das Foto- und Filmteam von Get Cars Together sowie durch Dritte (Presse, Medien, Vertragspartner von Get Cars Together, Tourismuszentralen, etc.) angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine eventuelle Veröffentlichung von Ton- und Bildmaterial unentgeltlich erfolgt. Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung gegenüber Get Cars Together unwiderruflich, insbesondere gilt sie nach dem Event fort. Die Zustimmung wird erteilt für Bild- und Tonaufnahmen in physischer, also in gedruckter, und jeglicher digitaler Form. Get Cars Together haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen von Get Cars Together veränderte und nicht veränderte Bild- und Tonaufnahmen vervielfältigen, speichern oder anderweitig nutzen.

10. Mit der Teilnahme verbundene Risiken
Der Teilnehmer erkennt an, dass die Teilnahme an dem Event von Get Cars Together potenziell gefährlich ist und dass mit der Teilnahme zahlreiche Risiken verbunden sind. Zu den Risiken und Gefahren zählen unter anderem Verkehrsunfälle, Kollisionen mit Fußgängern, Fahrzeugen, anderen Event-Teilnehmern und / oder festen oder beweglichen Objekten, sowie die Fahrlässigkeit anderer Event-Teilnehmern. Außerdem hat der Teilnehmer vollumfänglich und gänzlich verstanden, dass die Teilnahme an dem Event von Get Cars Together zu schweren Körperverletzungen und / oder zum Tod des Teilnehmers, des Beifahrers oder anderer Personen führen kann. Der Teilnehmer anerkennt und versteht, dass die Route des Events auf öffentlichen Straßen stattfindet, auf denen eine Gefährdung schon allein durch die Teilnahme und durch das Fahren zu erwarten ist. Der Teilnehmer hat ebenfalls verstanden, dass die Teilnahme an den Event von Get Cars Together eine anstrengende körperliche Belastung darstellen kann, und Gesundheit und eine entsprechende körperliche Kondition erfordert. Auch die Gefahr, bei ungünstigen Wetterbedingungen fahren zu müssen, ist den Teilnehmern vollumfänglich bekannt und der Teilnehmer bestätigt dies durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollfeldes.

11. Annahme der Risiken
Mit vollständiger Anerkennung und Verständnis der Risiken, die mit der Teilnahme an den Events von Get Cars Together verbunden sind, bucht der Teilnehmer freiwillig das Event und akzeptieren alle möglichen Risiken für Verlust, Schäden oder Verletzungen (einschließlich des eigenen Todesfalles oder des Todesfalls beteiligter oder unbeteiligter Dritter). Vor der Teilnahme wurden alle Teilnehmer mittels dieses Dokuments, dessen Kenntnisnahme und Annahme des Inhalts obligatorischer Teil der Anmeldung ist, hinreichend über die Regeln und Regelungen und möglichen Gefährdungen, Schäden oder Nachteile, unterrichtet, und bestätigen dies durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollfeldes.

12. Anerkennung aller Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Teilnahmebedingungen des Events von Get Cars Together einzuhalten. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass Get Cars Together und dessen Mitarbeiter angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle anderen Teilnehmer die Teilnahmebedingungen einhalten, können jedoch nicht garantieren, dass alle Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen einhalten.

13. Haftungsverzichterklärung / Haftungsfreizeichnung
Um an dem Event von Get Cars Together teilnehmen zu dürfen, stellen die Teilnehmer, deren Erben, Vollstrecker, Verwaltungsbeamte und gesetzliche Vertreter, alle Rechte und / oder Ansprüche, die der Teilnehmer gegen Get Cars Together hat, frei. Die Teilnehmer oder dessen Fahrzeug, verzichten gegenüber Get Cars Together, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf die Schadloshaltung für jegliche Schäden, Verletzungen (einschließlich Tod) und / oder Ansprüche, die der Teilnehmer geltend machen kann, die direkt oder indirekt aus der Teilnahme des Teilnehmers an dem Event resultieren können, einschließlich der Anwendung von Notfall- oder medizinischen Leistungen während des Events, auch wenn diese Schäden, Verletzungen (einschließlich Tod) und / oder Ansprüche auf Fahrlässigkeit der o. a. Personen beruhen. Die oben oder sonst nicht in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen sind so auszulegen, dass die Haftung von Get Cars Together, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für Personenschäden oder Todesfälle, die sich aus seiner Verletzung ergeben, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer Get Cars Together, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nicht für Schäden, Verletzungen (einschließlich Tod) und / oder geltend gemachte Ansprüche zu verklagen, die durch den Teilnehmer, oder dessen direkte oder indirekte Teilnahme an dem Event entstehen mögen. Diese Freigabe und Entlassung umfasst unter anderem Ansprüche auf Personenschaden, Tod, Sachschaden, wirtschaftlichen Schaden und Vertragsbruch, entgangenen Lohn, Beitragsentschädigung, Entschädigung, Strafschadenersatz, Fahrlässigkeit oder sonstige rechtlich erkennbare Ansprüche aus der Teilnahme des Teilnehmers an dem Event (einschließlich aller mit diesen Ansprüchen verbundener Rechtskosten).

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, das Get Cars Together, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen, Forderungen und Schadensersatzforderungen freizustellen. Dies beinhaltet, Klagen, Verpflichtungen oder Handlungen, die direkt oder indirekt aus den Handlungen des Teilnehmers oder anderweitig aus der Teilnahme des Teilnehmers an dem Event resultieren, unabhängig davon, ob diese während oder nach dem Event gemacht oder geltend gemacht wurden, einschließlich aller damit verbundenen Kosten und Ausgaben sowie der Beträge, die Get Cars Together als Vergleich oder Kompromiss solcher Ansprüche oder Verbindlichkeiten von Fall zu Fall übernehmen könnte.
Die Haftung für fahrlässiges/grob fahrlässiges Verhalten von Get Cars Together, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

Des Weiteren haftet Get Cars Together nicht für Schäden, die aufgrund von Cyber Attacken (z. B. Virus, Trojaner etc.) verursacht werden, soweit die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhanden war.

14. Teilnahmeverbot
Get Cars Together untersagt explizit die Teilnahme von Personen, die Events oder ähnliche Veranstaltung veranstalten oder dies beabsichtigen oder zu diesem Zweck mit Dritten kooperieren. Wenn Teilnehmer derartige Mitbewerber, die dieses Event oder ihre einzigartigen Merkmale, Aktivitäten und Komponenten zu replizieren versuchen oder das Branding oder den Goodwill des Veranstalters in irgendeiner Weise zu nutzen finanzieren, organisieren oder in diese investieren, unterstützen, so wird dieser unverzüglich von der Teilnahme an weiteren Events ausgeschlossen. Darüber hinaus wird Get Cars Together rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten.

15. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu den Zwecken, für die Get Cars Together Kundendaten verarbeiten, sowie zu Betroffenenrechten und Ansprechpartnern, finden sich in unserem Datenschutzhinweis unter https://mission-experience.com/datenschutz/

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Starnberg.

 17. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand/Status: 12/23